Kreislaufwirtschaft, Stoffrecht, Produktverantwortung

AVR berät seit mehr als 30 Jahren Mandanten aus Industrie und Gewerbe sowie die öffentliche Hand auf allen Stufen der Abfallhierarchie. Soweit dabei Rechtsfragen in anderen EU-Ländern zu beantworten sind, verfügt AVR über ein wachsendes Netzwerk von Kooperationspartnern in der EU.

Das Kreislaufwirtschaftsrecht stellt mit Recyclingquoten einerseits und strengen Vorgaben für die Verwertbarkeit von Abfällen andererseits hohe Anforderungen an alle Marktteilnehmer. Der Umgang mit mineralischen Abfällen und der Einsatz von RC-Baustoffen sind nach wie vor nicht gesetzlich geregelt, weil die Ersatzbaustoffverordnung „auf den letzten Metern“ erneut blockiert wird. Umso größer ist das Risiko von behördlichen Anordnungen und Ordnungswidrigkeiten.

Mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung sind die Anforderungen an den Umgang mit Abfällen in Unternehmen sowie an Vorbehandlungsanlagen nochmals konkretisiert und geschärft worden. Die Einholung von (Änderungs-)Genehmigungen für die betreffenden Anlagen bildet eine der zahlreichen Schnittstellen vom Kreislaufwirtschafts- zum Immissionsschutzrecht. Auch die Frage, wie im Betrieb oder beim Transport mit Abfällen umgegangen wird, gehört zu den täglichen Risiken von Entsorgern und Industriebetrieben.

Die damit verwandte Beratung zu Fragen der Produktverantwortung von Hersteller und Inverkehrbringer hat sich in den letzten Jahren zu einem weiteren Schwerpunkt der Kanzlei entwickelt. Dies nicht zuletzt auf Grund der wachsenden unionsrechtlichen Vorgaben, mit denen Forderungen nach langlebigen Produkten, der Verwendung von Sekundärrohstoffen und der Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung nach Gebrauch umgesetzt werden sollen.

Begleitend zur Mandatsarbeit sind die Anwältinnen und Anwälte von AVR regelmäßig mit Vorträgen auf den Fachtagungen der Abfall-und Recyclingwirtschaft präsent. Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl gibt zusammen mit Alexander Schink den im Lexxion-Verlag erscheinenden Standard-Kommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz heraus.

Ausgewählte Mandate der letzten Jahre

  • Beratung zum Ende der Abfalleigenschaft im Rahmen von Recyclingverfahren (u.a. Marktführer der Aluminiumrecyclingbranche, großer deutscher Papierhersteller)
  • Beratung des weltweit führenden Anbieters von elektronischen Preisschildern und IoT-Lösungen für den Einzelhandel zur produktrechtlichen Verantwortung nach BatterieG und ElektroG
  • Weltmarktführer auf dem Sektor der Spezialchemie: Vertretung im Genehmigungsverfahren für die Zulassung eines Flächenenteisungsmittels zur Verwendung an den Flughäfen Frankfurt am Main und München
  • Beratung eines weltweit führenden Herstellers von Viskosespezialfasern im Vorfeld der Umsetzung von EU-Vorgaben zur Einstufung von Viskose als Kunststoff, einschließlich der Begleitung von Gesprächen auf Ministeriumsebene
  • Beratung des größten europäischen Papierherstellers zur abfallrechtlichen Verantwortung für Abfälle aus der Papierproduktion an einem führen Unternehmensstandort
  • Genehmigungsrechtliche Machbarkeitsstudie zur stofflichen, mechanischen und chemischen Aufbereitung sowie Entsorgung von KMF für eine Unternehmensgruppe der Entsorgungs- und Recyclingbranche mit Standorten in mehreren Bundesländern
  • Beratung u.a. eines großen deutschen Papierherstellers zu Fragen von REACH im Zusammenhang der Umstellung der Energieversorgung einer Papierfabrik
  • Beratung zur Einstufung von mineralischen Abbruchabfällen als gefährlich/nicht gefährlich bei der bundesländerübergreifenden Verbringung sowie der Verbringung ins EU-Ausland für verschiedene bundesweit tätige Unternehmen der Recyclingbranche