Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.

Meldungen
  • Vortrag zur kommunalen Wärmeplanung auf den Baurechtstagen Bayern

    weiter lesen
  • Nach WirtschaftsWoche, FOCUS und brand eins bestätigt jetzt auch JUVE den hervorragenden Ruf von avr im Umwelt- und Planungsrecht

    weiter lesen
  • Festschrift für Andrea Versteyl im Nomos-Verlag erschienen

    weiter lesen