Rohstoffe, Bergbau, Deponien

Die Beratung von Unternehmen, die im Bereich der Rohstoffgewinnung und in der Entsorgungswirtschaft tätig sind, zählt zu unseren Kernkompetenzen. Für den Abbau von Rohstoffen müssen komplexe Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, in denen zahlreiche Vorschriften des Umwelt- und Planungsrechts zu beachten sind. Das gilt nicht nur für die Genehmigung des Rohstoffabbaus, etwa in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren oder durch einen bergrechtlichen Betriebsplan, sondern auch für die spätere Rekultivierung von Gruben und Brüchen nach Maßgabe des Naturschutzrechts.

Dabei spielt auch das Abfallrecht eine wichtige Rolle, weil die Verwertung von Abfällen durch Verfüllung als vorrangige Alternative zur Beseitigung von Abfällen auf einer Deponie zunehmend in den Fokus – auch des Gesetzgebers – rückt. Die Beratungspraxis unserer Kanzlei umfasst neben dem Umgang mit mineralischen Abfällen und den Anforderungen an den Einsatz von Recyclingbaustoffen auch die Verwertung von Abfällen, wie z.B. Klärschlamm im Bergversatz.

Darüber hinaus begleiten wir Vorhabenträger bei der Errichtung und Erweiterung von Deponien und verfügt unser Team im Umgang mit abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren über eine langjährige Erfahrung. Die besondere Expertise von AVR wird durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen in diesem Bereich nachgewiesen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Genehmigung von Rohstoffabbauvorhaben und Deponien.

Ausgewählte Mandate der letzten Jahre

  • seit mehr als 30 Jahren bundesweit zahlreiche Projekte zur Errichtung/Erweiterung von Deponien für mineralische Abfälle öffentlicher und privater Vorhabenträger, u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern
  • Kies- und Sandabbau, u.a. mittels wasserrechtlicher Planfeststellung und bergrechtlicher Betriebspläne (u.a. Geiger-Unternehmensgruppe, KLAUS-Gruppe, KLING-Gruppe, regionale Kieswerke)
  • ständige Beratung von Unternehmen der Rohstoff- und Abfallbranche bei der Verfüllung von Gruben und Brüchen und deren Rekultivierung
  • Vertretung eines privaten Vorhabenträgers im Revisionsverfahren vor dem BVerwG wegen des Ausschlusses privater Entsorgungsunternehmen von der Schaffung von Deponieraum in Mecklenburg-Vorpommern durch kommunale Satzung
  • Beratung von Bergwerksbetreibern beim Versatz von Filterstäuben, künstliche Mineralfasern (KMF) und anderen Abfällen
  • Beratung bei der Sicherung und Erweiterung eines Kiesabbaus im Zusammenhang paläontologischen Ausgrabungen von internationaler Bedeutung (Hammerschmiede/Bayern)