Land- und Forstwirtschaft

Die Kanzlei berät seit vielen Jahren Vorhabenträger und Anlagenbetreiber in der Landwirtschaft, vor allem der Tierhaltung und der Biogaserzeugung. AVR unterstützt auch Gemeinden bei der Steuerung solcher Vorhaben im Gemeindegebiet durch Bauleitpläne.

Seit der Entprivilegierung der gewerblichen Tierhaltung durch die BauGB-Novelle 2013 stehen die Modernisierung bestehender Anlagen zur Anpassung an den Stand der Technik und Fragen des Bestandsschutzes im Mittelpunkt der Rechtsberatung. Daneben vertritt die Kanzlei Anlagenbetreiber gegenüber den Überwachungsbehörden, wenn z.B. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Gülle, Gärrest), die Umsetzung des Tierschutzrechts oder die Anwendung des Düngerechts im Streit steht. AVR gehört zu den wenigen Kanzleien in Deutschland, die bei diesen Themen über eine seit mehr zwei Jahrzehnten bundesweit nachgefragte Expertise verfügen.

Als ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei hat sich in den letzten Jahren das Forstrecht herausgebildet, dessen Bedeutung weit über die Forstwirtschaft hinausreicht. So sind in Zulassungsverfahren für Großprojekte (Industrieanlagen, Infrastruktur, Rohstoffabbau) regelmäßig Rechtsfragen im Zusammenhang mit Waldumwandlungen und -ausgleich zu klären, von denen die Realisierung des gesamten Projekts abhängen kann. Beispiel sind die Planfeststellungsverfahren für Stromübertragungsnetze, die AVR als Projektmanager auf Behördenseite begleitet.

Neben solchen vorhabenbezogenen Fragen umfasst das Beratungsspektrum der Kanzlei im Forstrecht so unterschiedliche Themen wie die Waldeigenschaft von Weihnachtsbaumkulturflächen nach sturmbedingtem Kahlschlag und anschließender Wiederaufforstung oder die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren für die Genehmigung großflächiger Waldumwandlungen.

Ausgewählte Mandate der letzten Jahre

  • ständige Beratung von Betreibern bei der Standortsicherung und Modernisierung von Tierhaltungsanlagen sowie in tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Fragen

  • Beratung von Unternehmen der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie zu den Anforderungen des Dünge- und Düngemittelrechts

  • Beratung zu Waldumwandlungen bei Infrastrukturvorhaben (z.B. 380 kV-Leitungen in Niedersachsen) und Industrieanlagen (z.B. Legehennenbetrieb in Brandenburg)

  • Beratung von Betreibern von Weihnachtsbaumkulturen in NRW zur forstrechtlichen Einordnung der Anbauflächen, einschließlich Vertretung gegenüber dem Landesbetrieb Wald und Holz

  • Rechtsgutachten im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Brandenburg zu der neuen Gebührenregelung für die Genehmigung von Waldumwandlungen in Brandenburg