Öffentlichkeit: Beteiligung und Informationen

AVR ist laut JUVE-Handbuch
„…mit Öffentlichkeitsbeteiligungen sehr erfahren…“,
„…Spezialistin für Immissionsschutzrecht im Zusammenhang mit Anlagenbau und energieintensive Industrien, deren Projekte häufig umstritten sind“.

Voraussetzung für eine erfolgversprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte sind:

  • eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Vorhabens in den Antragsunterlagen,
  • die Auslegung eines vollständigen und genehmigungsfähigen Antrags,
  • die qualifizierte Beantwortung der Einwendungen sowie der TöB- und fachbehördlichen Stellungnahmen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss alle Stakeholder mit ihren unterschiedlichen Interessen und Verfahrensrechten berücksichtigen: Dazu gehören neben den genehmigungsrechtlich relevant Betroffenen auch die Klagebefugten, einschließlich der anerkannten Umweltverbände, und die kommunikativ „betroffene“ Öffentlichkeit.

In engem Zusammenhang mit dem Interesse der Öffentlichkeit an behördlichen Entscheidungsprozessen steht der Zugang zu Umweltinformationen. Sowohl die Beschaffung von Umweltinformationen als auch die Abwehr von Auskunftsansprüchen, die auf schützenswerte Informationen gerichtet sind, unterliegen rechtlichen Anforderungen, zu denen wir kompetent beraten.

Wir beraten unsere Mandanten:

  • seit mehr als 30 Jahren in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bundesweit, einschließlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Erörterungsterminen und Online-Konsultationen,

  • bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte und der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Falle von Informationsanträgen Dritter, einschließlich der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtschutzes,

  • bei Akteneinsichts- und Informationsanträgen in eigenen Genehmigungs- und behördlichen Überwachungsverfahren, in denen unsere Mandanten auf Informationen angewiesen sind.